Abschnitt 1
Faktenprüfungsstandards
Grundprinzipien: Jeder Satz, der eine Tatsache feststellt (Zeit, Ort, Menge, Akteursverhalten, Kausalität), muss durch mindestens eine explizite Quelle gestützt sein. Schlüsseltatsachen — ob ein Ereignis stattgefunden hat, was eine Hauptperson erklärt hat oder was offizielle Daten zeigen — müssen durch mindestens zwei unabhängige Quellen gegengeprüft werden, bevor sie als gemeinsame Tatsache präsentiert werden. Stammt eine Tatsache nur aus einer einzigen Quelle und kann nicht bestätigt werden, muss dies im Artikel explizit als „Erwähnung durch eine einzige Quelle" kenntlich gemacht werden.
Umgang mit Daten und Zitaten: Zitierte Daten (Finanzzahlen, statistische Kennzahlen, Daten) müssen Quelle und Veröffentlichungsdatum ausweisen. Direkte Zitate müssen dem Originaltext exakt entsprechen — keine Umformulierung, keine Kontextentnahme, keine Umstellung. Indirekte Zitate (Paraphrasen) dürfen den ursprünglichen Sinn nicht verändern und müssen im Text als „laut Quelle X" attributiert werden.
Bekämpfung von Desinformation: Wir veröffentlichen keine unverifizierten Social-Media-Screenshots oder anonymen Beiträge als Beweise. Behauptungen, die gemeinsam von mehreren anerkannten Medien widerlegt wurden, werden nicht erneut als „umstrittene" Inhalte behandelt, es sei denn, es tauchen wesentliche neue Belege auf.